Reiserecht: Direktflug - Non-Stop-Flug

Eine Zwischenlandung bei einem "Direktflug" ist kein Reisemangel:

Achten Sie auf die Bezeichnung:

  • Ein "Direktflug" ist eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Zielen unter Beibehaltung der Flugnummer, aber mit Zwischenlandung,
  • während eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Zielen ohne Zwischenlandung "Non-Stop-Flug" heißt.

Buchen Sie also einen Direktflug, stellt es keinen Reisemangel dar, wenn das Flugzeug zwischenlandet.

Quelle: AG Würzburg, Urteil vom 12.03.1997, Az. 3 C 1128/95

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