Reiserecht: Falschauskunft Check-In

Muss bei Falschauskunft am Check-In-Schalter der Flug gezahlt werden?

Wenn ein Passagier aufgrund einer Fehlinformation, die ihm an einem Check-in-Schalter gegeben wird, seinen Flug verpasst, so muss er den Reisepreis nicht zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Az.: 8 C 528/04).

Im verhandelten Fall schickte man die Passagierin einer Fluggesellschaft fälschlicherweise von einem Check-In-Schalter aus zu einem anderen. Als die Frau schließlich endlich am richtigen Schalter ankam, war dieser nicht mehr geöffnet und sie verpasste ihren Flug. Die Frau wollte den verpassten Flug nicht zahlen und der Vermittler der Last-Minute-Reise ging vor Gericht. Der Richter sah jedoch die Fehlauskunft als Ursache des verpassten Fluges an und wies die Klage ab.

Quelle: AG Berlin-Lichtenberg, Az. 8 C 528/04

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