Reiserecht: Flug verpasst wegen Warteschlange

Flug verpasst wegen langer Warteschlange: Die Fluglinie haftet

Kann eine Fluggesellschaft wegen Personalmangels einen pünktlich erschienenen Fluggast am Check-in-Schalter nicht rechtzeitig abfertigen, so steht sie in der Haftung.

So entscheid das Amtsgericht Erding in einem Fall, in dem sich ein Ehepaar aus München rechtzeitig 90 Minuten vor Abflug in die Schlange am Check-In-Schalter einreihte. Als die Eheleute nach mehr als einer Stunde endlich an der Reihe waren, wurde ihnen mitgeteilt, dass ihr Flug überbucht sei und sie erst am Folgetag fliegen könnten.

Die Richter verurteilten die Fluggesellschaft dazu, den Eheleuten jeweils eine Entschädigung von 400 Euro zu zahlen. Die Fluggesellschaft hätte angesichts der langen Warteschlange dafür sorgen müssen, dass Passagiere mit baldiger Abflugzeit aus der Schlange herausgerufen und vor den anderen abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Quelle: AG Erding, Az. 4 C 309/06

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