Entschädigung bei überbuchten Flügen - mit Warten die Urlaubskasse aufbessern:
Wenn eine Maschine überbucht ist, können Reisende hunderte von Euro als Entschädigung verlangen, wenn sie freiwillig auf einen Ersatzflug warten. Diese EU-Fluggastverordnung gilt grundsätzlich für alle Passagiere, die auf einen späteren Flug ausweichen müssen, egal ob freiwillig oder zwangsweise. Bei überbuchten Maschinen suchen die Fluggesellschaften aber zunächst oft händeringend nach Freiwilligen, die gegen Zahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungssumme auf einen späteren Flug ausweichen. Passagiere müssen erst zwangsweise zurückbleiben, wenn keine Freiwilligen gefunden werden. Bei Flügen bis 1.500 Kilometer gibt es 250 Euro, wenn man mehr als 2 Stunden wartet. Geht die Reise innerhalb der EU über 1.500 Kilometer hinaus oder außerhalb der EU über 1.500 bis 3.500 Kilometer, bringt das schon 400 Euro in der Urlaubskasse, wenn man mehr als 3 Stunden auf den späteren Flug warten muss. Wer länger als 4 Stunden zu wartet und außerhalb der EU mehr als 3.500 Kilometer fliegt, bekommt sogar 600 Euro.
